Forscher • Entdecker • Ideenproduzent • Anwender
 

Staat und Politik

„Ein Gemein(wesen) ist nicht um der Obrigkeit, sondern die Obrigkeit um des Gemeinwesens willen da.... Aufgabe der Obrigkeit ist es, ihre Untergebenen glückselig zu machen, sie in dem Stand der Menschheit und in den natürlichen, von Gott geschaffenen Gesetzen zu halten....“ (J.J. Becher)

Schon in seiner Münchener Zeit wandte sich J.J. Becher der politischen Ökonomie zu, wurde (spätestens mit seinem Hauptwerk "Politischer Diskurs) zum Begründer des pragmatischen deutschen Merkantilismus. Dessen Hauptabsicht ist es, zufriedene und motivierte Menschen in einem volkreichen Land mit Arbeit und Chancen zu versorgen, Wissenschaft und Ausbildung zu fördern, technische Erfindungen durch Arbeitsteilung und geordneten Wettbewerb in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Ein funktionaler Staat soll Rahmenbedingungen gewährleisten, aber als Anreger und Förderer durchaus auch selbst tätig werden, d.h. innere Entwicklungspolitik zu betreiben.

Eine professionell und tugendhaft ordnende und steuernde Obrigkeit ist in der Lage, den Wiederaufbau und die Festigung der Gesellschaft zu bewerkstelligen, womit die „Glückseligkeit“ aller erreicht werden kann. Das setzt ein ganzes Bündel staatlicher Stimuli und Hilfen voraus: wohlfahrtsstaatliches Recht, Vorrang öffentlichen Interesses, effiziente Finanz- und Haushaltspolitik, Gründung neuer Gemeinden und neuer Manufakturen, mittelstandsorientierte Technologieförderung, exportorientierte Handelspolitik (einschl. der Gründung von Kolonien), Zuwanderungs- und Integrationspolitik, Arbeitsbeschaffung und – immer wieder – systematische Ausbildung (vgl. auch Politische Wirtschaftslehre). Modern ausgedrückt heißt dies: Ordnungspolitik plus Entwicklungspolitik.

J.J. Becher ist von naturrechtlichen gesellschaftsvertraglichen Ideen seiner Zeit (Hobbes; auch Locke) beeinflusst: (So) „hat Gott nach dem (Sünden-) Fall die Obrigkeit gesetzt und Gesetze gegeben, die Menschen in den natürlichen Gesetzen zu erhalten“ u.a.m. Aber er entwickelt keine eigenständige Staatslehre, sondern betrachtet die Funktion des Staates v.a. aus seiner politischen Ökonomie (des Merkantilismus). In einer Art „Fürstenspiegel“ gibt er allerdings immer wieder Verhaltensregeln für die „gute Obrigkeit“. Beispiel:


„Ein Regent soll tugendhaft sein, denn er ist der Spiegel und Wart des gemeinen Volkes.“
„Nächst der Ordnung muß auch ein Regent gescheit sein, und die Regierkunst wohl und selber verstehen, damit er nicht allemal den Doctoren (Experten) glauben muß.“
„Ein Regent muß wissen, daß er nicht alles weiß, aber er muß so viel wissen, daß er (das) weiß.“
„Es ist besser, wenige gute und wohlbesoldete Diener zu haben als viel Müßiggänger...ein großer Hofstaat ist schädlich...“


Die Staatsorganisation (nebst der Verwaltung) wird nach den wichtigsten Aufgaben geordnet und den (Landes-) Behörden entsprechende „Zuständigkeiten“ übertragen:

  • Collegium Spirituale (Religion, Werte)
  • Collegium Doctrinale (Bildung, Wissenschaft)
  • Collegium Morale (Ordnung, Gesetz, Justiz)
  • Collegium Civile (Wirtschaft, Finanzen)
  • Collegium Vitale (Wohlfahrt, Gesundheit)
Sie möchten die Johann Joachim Becher-Gesellschaft in ihrem Wirken unterstützen?

Spendenkonto
DE87 5455 0010 0380 7200 45 • BIC LUHSDE6AXXX • Sparkasse Vorderpfalz
DE98 5479 0000 0000 2121 21 • BIC GENODE61SPE • Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz